Preise und Gebühren 2023

Gültige Gebührenordnung 2023 (alle Preise in Euro)

  Jahresbeitrag Aufnahmegebühr    
Erwachsene 120,00 120,00
Studenten 1 / Schüler ab 18 Jahren 2 92,00 92,00
Jugendliche bis 18 Jahre 60,00 60,00
Passive Mitglieder³ 46,00 46,00
(Die Jahresgebühr wird bei unterjährigem Eintritt nicht anteilig berechnet)    
   
   
Unterrichtsgebühren Schulpferde5  
Longenstunde 25,00 pro Einheit
Unterricht Jugendliche, einmal Reiten / Woche 65,00 Monat
Unterricht Erwachsene, einmal Reiten / Woche 80,00 Monat
Unterricht Studenten 1 / Schüler ab 18 Jahren 2,
einmal Reiten / Woche
70,00 Monat
Reitbezogenes Voltigieren einmal die Woche 90,00 pro Halbjahr
   
   
Zusatzbeitrag Anlagennutzung für Pferdebesitzer4  
Pro Pferd (halbjährlich 1.1. – 30.6. & 1.7. – 31.12.) 300,00 pro Halbjahr
Pro Pferd (Einzelmonat) 65,00 pro Monat
Anlagennutzung für Fremdreiter (nicht Vereinsmitglieder) während eines Unterrichts 15,00 pro Nutzung
(eine regelmäßige Anlagennutzung ohne Unterrichtsteilnahme bedingt eine Vereinsmitgliedschaft)
 
 
Monatliche Preise für Pferdepension (Bruttopreise inkl. MwSt.)  
Boxenmiete großer Stall 268,00 Monat
Boxenmiete Bockstall 279,00 Monat
Futterkosten Berechnung nach Verbrauch
(Futterkosten entfallen erst nach mindestens 4 Wochen Abwesenheit des Pferdes)
Rein-und Rausbring Service Grundpreis 40,00 Monat
ggf. mehr bei zusätzl. Aufwand
   
     
Arbeitsstunden für aktive Mitglieder pro Jahr (01.01.-31.12.)  
Erwachsene ab 18 Jahren (auch Schüler & Studenten) 25 Stunden / Jahr
Jugendliche ab dem 12. Lebensjahr 20 Stunden / Jahr
nicht geleistete Arbeitstunden Erwachsene/Schüler/Studenten ab 18 Jahren 20,00€ pro Stunde
nicht geleistete Arbeitstunden Jugendliche 10,00€ pro Stunde
   
  • keine Arbeitsstunden für aktive Mitglieder, welche die Reitanlage nicht nutzen
  • keine Arbeitsstunden für passive Mitglieder

 
 

1 als Nachweis für Studenten gilt die Immatrikulationsbescheinigung (bis 31. Januar d. Jahres vorlegen)
2 als Nachweis für Schüler ab 18 Jahren gilt ein gültiger Schülerausweis (bis 31. Januar d. Jahres vorlegen)
3 Meldung von aktiv auf passive Mitgliedschaft mit 4 Wochen Vorlauf zum Monatsende
4 Kündigung der Anlagennutzung mit 4 Wochen Vorlauf zum nächsten Gebühreneinzug
5 Kündigung des Reitunterrichts mit 4 Wochen Vorlauf zum Monatsende / Volti 4 Wochen zum Halbjahresende

(weitere Kündigungsfristen in der Satzung bzw. in den Einstellerverträgen enthalten)

Stand 01.02.2023 / Der Vorstand

Gestaltung und Umsetzung Mediendesign Marcel Lang