Preise und Gebühren 2023
Gültige Gebührenordnung 2023 (alle Preise in Euro)
Jahresbeitrag | Aufnahmegebühr | |||
Erwachsene | 120,00 | 120,00 | ||
Studenten 1 / Schüler ab 18 Jahren 2 | 92,00 | 92,00 | ||
Jugendliche bis 18 Jahre | 60,00 | 60,00 | ||
Passive Mitglieder³ | 46,00 | 46,00 | ||
(Die Jahresgebühr wird bei unterjährigem Eintritt nicht anteilig berechnet) | ||||
Unterrichtsgebühren Schulpferde5 | ||
Longenstunde | 25,00 pro Einheit | |
Unterricht Jugendliche, einmal Reiten / Woche | 65,00 Monat | |
Unterricht Erwachsene, einmal Reiten / Woche | 80,00 Monat | |
Unterricht Studenten 1 / Schüler ab 18 Jahren 2, einmal Reiten / Woche |
70,00 Monat | |
Reitbezogenes Voltigieren einmal die Woche | 90,00 pro Halbjahr | |
Zusatzbeitrag Anlagennutzung für Pferdebesitzer4 | ||
Pro Pferd (halbjährlich 1.1. – 30.6. & 1.7. – 31.12.) | 300,00 pro Halbjahr | |
Pro Pferd (Einzelmonat) | 65,00 pro Monat | |
Anlagennutzung für Fremdreiter (nicht Vereinsmitglieder) während eines Unterrichts | 15,00 pro Nutzung | |
(eine regelmäßige Anlagennutzung ohne Unterrichtsteilnahme bedingt eine Vereinsmitgliedschaft) | ||
Monatliche Preise für Pferdepension (Bruttopreise inkl. MwSt.) | ||
Boxenmiete großer Stall | 268,00 Monat | |
Boxenmiete Bockstall | 279,00 Monat | |
Futterkosten | Berechnung nach Verbrauch | |
(Futterkosten entfallen erst nach mindestens 4 Wochen Abwesenheit des Pferdes) | ||
Rein-und Rausbring Service | Grundpreis 40,00 Monat ggf. mehr bei zusätzl. Aufwand |
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Arbeitsstunden für aktive Mitglieder pro Jahr (01.01.-31.12.) | ||
Erwachsene ab 18 Jahren (auch Schüler & Studenten) | 25 Stunden / Jahr | |
Jugendliche ab dem 12. Lebensjahr | 20 Stunden / Jahr | |
nicht geleistete Arbeitstunden Erwachsene/Schüler/Studenten ab 18 Jahren | 20,00€ pro Stunde | |
nicht geleistete Arbeitstunden Jugendliche | 10,00€ pro Stunde | |
- keine Arbeitsstunden für aktive Mitglieder, welche die Reitanlage nicht nutzen
- keine Arbeitsstunden für passive Mitglieder
1 als Nachweis für Studenten gilt die Immatrikulationsbescheinigung (bis 31. Januar d. Jahres vorlegen)
2 als Nachweis für Schüler ab 18 Jahren gilt ein gültiger Schülerausweis (bis 31. Januar d. Jahres vorlegen)
3 Meldung von aktiv auf passive Mitgliedschaft mit 4 Wochen Vorlauf zum Monatsende
4 Kündigung der Anlagennutzung mit 4 Wochen Vorlauf zum nächsten Gebühreneinzug
5 Kündigung des Reitunterrichts mit 4 Wochen Vorlauf zum Monatsende / Volti 4 Wochen zum Halbjahresende
(weitere Kündigungsfristen in der Satzung bzw. in den Einstellerverträgen enthalten)
Stand 01.02.2023 / Der Vorstand