FAQ-Liste

1. Wie alt muss ich sein um Reitunterricht nehmen zu können?
2. Wie alt muss ich sein um Longenunterricht nehmen zu können?
3. Wie alt muss ich sein um Voltigierunterricht nehmen zu können?
4. Gibt es eine Warteliste?
5. Ich habe schon gute Erfahrungen und Kenntnisse im Reitsport und würde diese gerne vertiefen.
6. Kann man sich auch Pferde einfach ausleihen?
7. Muss man Mitglied im Verein sein um die Anlage nutzen zu können?
8. Was kostet es mich, wenn ich auf einem Schulpferd reite?
9. Was kostet es mich, wenn ich mein Pferd auf der Anlage einstellen möchte?
10. Darf ich meinen Reitlehrer mitbringen?
11. Ich suche eine Kutsche für einen Ausflug / eine Hochzeit.
12. Ich suche Ponys für eine Veranstaltung zum Kinderreiten.
13. Kann man die Anlage für Lehrgänge / Veranstaltungen mieten?

 

1. Wie alt muss ich sein um Reitunterricht nehmen zu können?

In der Regel beträgt das Mindestalter 12 Jahre.
In Ausnahmefällen (entsprechende Vorkenntnisse und körperliche Konstitution) kann hiervon abgewichen werden.
Eine Beurteilung erfolgt in einer Probestunde durch eine unserer Reitlehrerinnen.

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2. Wie alt muss ich sein um Longenunterricht nehmen zu können?

Da Longenunterricht in unserem Verein nur angeboten wird als Vorbereitung auf den Reitunterricht ergibt sich auch hier ein Mindestalter von 11-12 Jahren.

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3. Wie alt muss ich sein um Voltigierunterricht nehmen zu können?

Voltigieren ist grundsätzlich ab dem 6. Lebensjahr möglich.
Allerdings bedarf es zuvor einer Begutachtung durch einer unserer Voltigierlehrerinnen ob und in wieweit die körperliche Konstitution das Voltigieren schon zulässt.

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4. Gibt es eine Warteliste?

Ja! Leider!
Beim Reitunterricht haben wir derzeit eine Warteliste, die bei den zu erwartenden Abgängen und Nachrückern, ca. 3 - 4 Jahre beträgt.
Ähnliches gilt für den Voltigierunterricht.
Bitte teilen Sie uns bei Interesse zur Aufnahme auf die Warteliste in jedem Fall das Geburtsdatum und den Namen des zukünftigen Mitglieds mit.

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5. Ich habe schon gute Erfahrungen und Kenntnisse im Reitsport und würde diese gerne vertiefen.

Wie bereits unter 1. dargestellt machen wir in bestimmten Fällen Ausnahmen von der Altersregelung und der Warteliste.
Sind bereits fundierte Vorkenntnisse vorhanden, dann besteht u.U. die Möglichkeit einer vorzeitigen Berücksichtigung.
Fundierte Kenntnisse bedeutet in diesem Fall längere, regelmäßige Reiterfahrung und Sicherheit im Umgang mit Großpferden. Hierunter fallen nicht langjährige Erfahrungen im Reiten auf einem Ponyhof im Urlaub oder dergleichen.
Eine Beurteilung erfolgt in jedem Fall in einer Probestunde durch eine unserer Reitlehrerinnen.

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6. Kann man sich auch Pferde einfach ausleihen?

Nein! Aus versicherungstechnischen Gründen können wir unsere Pferde nicht an "Fremde" ausleihen.
Die Nutzung der Pferde ist nur den Mitgliedern gestattet.

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7. Muss man Mitglied im Verein sein um die Anlage nutzen zu können?

Ja! Die Instandhaltung einer Anlage erfordert eine Menge Aufwand und Kosten.
Daher ist es notwendig, dass jeder Einsteller auf der Anlage seinen Anteil, der durch die Mitgliedschaft geregelt ist, leistet.
Auch aus versicherungstechnischen Gründen können wir nur Mitgliedern die Anlagennutzung ermöglichen.

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8. Was kostet es mich, wenn ich auf einem Schulpferd reite?

Dieses richtet sich nach dem Alter.
In jedem Fall fallen eine einmalige Aufnahmegebühr und der jährliche Mitgliedsbeitrag an.
Darüber hinaus muss jedes Mitglied ab dem 12. Lebensjahr jährlich Arbeitsstunden leisten.
Hinzu kommen noch die Unterrichtsgebühren, die sich ebenfalls am Alter und an der Art des Unterricht orientieren.
Details finden Sie in unseren Gebührenordnung.
Gerne nennen wir Ihnen die genauen Kosten auf Anfrage.

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9. Was kostet es mich, wenn ich mein Pferd auf der Anlage einstellen möchte?

Genaue Informationen entnehmen Sie Bitte unserem Informationsflyer "Sie suchen einen Platz für Ihr Pferd".

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10. Darf ich meinen Reitlehrer mitbringen?

Grundsätzlich bevorzugen wir es, wenn sich unsere Mitglieder der Reitlehrer des Vereins bedienen.
Da uns aber klar ist, dass es spezielle Anforderungen und Bedürfnisse geben kann ist die Nutzung eines vereinsfremden Reitlehrers durchaus möglich.
Bitte sprechen Sie hierzu den Vorstand an um die Bedingungen zu klären und die Genehmigung einzuholen.
Sollte Ihre Entscheidung für den Verein davon abhängen, so Bitten wir dieses vorab mit uns zu klären.

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11. Ich suche eine Kutsche für einen Ausflug / eine Hochzeit.

Da wir nur ein Reitverein und kein Reit- und Fahrverein sind, können wir leider nicht mit einer Kutsche zur Ausleihe dienen.

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12. Ich suche Ponys für eine Veranstaltung zum Kinderreiten.

Leider können wir hiermit nicht dienen.
Aus versicherungstechnischen Gründen können wir unsere Pferde nicht an "Fremde" ausleihen.
Auch die Teilnahme unter Begleitung durch Mitglieder ist aus versicherungstechnischen Gründen nicht möglich.

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13. Kann man die Anlage für Lehrgänge / Veranstaltungen mieten?

Für Ideen sind wir immer aufgeschlossen.
Dabei sollte es sich um Lehrgänge / Veranstaltungen rund um das Thema Pferd handeln.
Vorallendingen wichtig ist uns, dass auch eine Teilnahme von interessierten Mitgliedern möglich ist.
Sprechen Sie uns einfach an, wenn Sie eine Idee / ein Angebot haben und klären Sie mit uns die Rahmenbedingungen.

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Letzte Bearbeitung 22.12.2008 19:08 © Designed by Thomas Wohlgemuth, Hildesheim